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Der Gesetzgeber schützt den Bewerbenden vor Fragen, die zu persönlich sind oder die die Entscheidungsfindung nicht beeinflussen dürfen. Die Praxis zeigt allerdings, dass diese Fragen dennoch gestellt werden – sei es aus Unwissenheit, oder ganz bewusst. Für diesen Fall empfiehlt es sich, einen „kommunikativen Klimmzug“ zu machen, damit weder Sie noch Ihr Gegenüber das Gesicht verlieren. Themenbereiche zu denen Sie Fragen nicht beantworten müssen:
Familie
Erlaubt ist die Frage nach dem Zivilstand. Nicht erlaubt sind Fragen nach Heiratsabsichten, intimen Beziehungen und Freundschaften und natürlich über die sexuelle Ausrichtung.
Vorstrafen
Die generelle Befragung dazu ist nicht erlaubt – es sei denn, es besteht Einschlägigkeit.
Religions-, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit
Grundsätzlich sind Fragen danach unzulässig – ausser in Tendenzbetrieben.
Schwangerschaft oder Kinderwunsch
Der Arbeitgeber muss darüber im Vorstellungsgespräch nicht informiert werden.
Gesundheit
Ausser bei Bedeutung für die Arbeitstätigkeit dürfen keine allgemeinen Fragen dazu gestellt werden.